Pfefferspray
Pfefferspray

Pfefferspray und CS Gas kaufen

Abwehrsprays

Mit einem Pfefferspray oder CS Gas können Sie sich schnell und effektiv gegen Angriffe zur Wehr setzen. Die Abwehrsprays bieten nicht nur einen effektiven Schutz gegen menschliche Angreifer, sondern auch gegen gegen aggressive Hunde die sich eventuell von der Leine gerissen haben. Außerdem gewährleisten sie eine geringe physische Beeinträchtigung des Angreifenden, so das dieser wohl in der Situation handlungsunfähig gemacht wird, aber keine weiteren Schäden davon zurück hält.

Rechtliche Informationen zu Pfefferspray

Darf man Pfefferspray kaufen und mit sich führen? Laut den Bestimmungen sind weder § 40 (Verbotene Waffen) noch die Anlage 2 (1.3.5) auf den Verkauf von Pfeffersprays anwendbar, da Gegenstände zur Abwehr von Tieren davon nicht betroffen sind. Im Gegensatz zu den Bestimmungen in Österreich, Frankreich und in der Schweiz dürfen Pfeffersprays in Deutschland nach wie vor nicht zur Anwendung gegen Menschen deklariert werden, sondern nur zur Abwehr angreifender Tiere. Das Pfefferspray KO Jet und KO Fog ist in der Schweiz auch zum Einsatz gegen Menschen zugelassen und registriert. Dort wird das Erzeugnis mit der entsprechenden Zulassungsnummer vertrieben. In Österreich sind Pfeffersprays generell zur Selbstverteidigung zugelassen.

In Deutschland ist dies nicht der Fall, wenngleich die Polizei in verschiedenen Bundesländern damit ausgerüstet ist.

Im Falle der Notwehr ist die Situation klar: wenn die körperliche Unversehrtheit oder gar das Leben des/der Angegriffenen in Gefahr ist, dann darf man sich im Sinne der Verhältnismäßigkeit mit Gegenständen jeder Art verteidigen, auch wenn diese im Sinne des Waffengesetzes als so genannte verbotene Gegenstände gelten. Dazu würde auch Pfefferspray zählen, sofern es nicht vorsätzlich missbräuchlich angewendet wird.

Leider kommt es aber immer wieder vor, dass Staatsanwälte und Richter nicht selten nach dem Prinzip „schuld ist das Opfer, nicht der Täter“ Anklage erheben bzw. Urteile fällen. Man kann es auch so sagen: „Ich weiß, dass ich im Recht bin. Aber ich weiß nicht, wie das Gericht urteilt.“

Sie dürfen also alle Pfeffersprays die als Tierabwehrspray gekennzeichnet sind, in Deutschland kaufen und mit sich führen. Alle Abwehrsprays die Sie in unserem Shop finden, haben die vorgeschriebenen gesetzlichen Kennzeichnungen. Bitte beachten Sie aber, dass einige dieser Pfeffersprays und CS Sprays auch im umliegenden Ausland verkauft werden. Diese Sprays sehen optisch gleich aus, weisen aber immer nur die vorgeschriebenen Kennzeichnungen des jeweiligen Landes auf.

Das bedeutet, dass Sie zum Beispiel ein Pfefferspray, welches auf der Rückseite nicht die Kennzeichnung „Tier-Abwehrspray“ besitzt, nicht nach Deutschland einführen dürfen. Sollten Sie dies dennoch tun, begehen Sie einen Verstoß gegen das Waffengesetz und es droht Ihnen eine Strafanzeige. Uns wurden schon Fälle gemeldet, bei denen Kunden von unseriösen Händlern auf Online-Plattformen Pfeffersprays aus dem Ausland ohne die erforderliche Kennzeichnung geliefert wurden. Auch in diesen Fällen ist der Besitz in Deutschland eine Straftat. Im Waffenpflege Shop können Sie sicher sein, das Sie nur Abwehrsprays erhalten, die die für den deutschen Markt korrekt gekennzeichnet sind.

Reizstoffsprühgeräte, zur Verteidigung gegen Menschen, unterliegen den Bestimmungen der 1. Verordnung zum Waffengesetz und müssen die Anforderungen gemäß Anlage 2 der VO zum Waffengesetz erfüllen. Für diese Zwecke zugelassen sind derzeit in Deutschland nur die Abwehrsprays auf der Basis der Reizstoffe CN und CS. Die nach erfolgter Prüfung zugelassenen Reizstoffsprühgeräte sind mit der erteilten Zulassungsnummer „BKA …" zu kennzeichnen. (z.B. Defenol-CS und CS-KO von Ballistol). Der Vertrieb von Reizstoffsprühgeräten, die mit dem Prüfzeichen des Bundeskriminalamtes versehen sind, unterliegt keinen weiteren waffenrechtlichen Einschränkungen. Der Handel mit diesen Reizstoffsprühgeräten ist nicht auf Waffenhandelsgeschäfte beschränkt und nicht an eine besondere Erlaubnis gebunden. Gemäß §3 Abs. 2 dürfen Jugendliche mit Vollendung des 14. Lebensjahres Umgang mit Reizstoffsprühgeräten erwerben und bei sich tragen.

Länderspezifische Regelungen zu Pfeffersprays:

  • Deutschland: Zugelassen nur gegen Tiere
  • Schweiz: Registrierung erforderlich (mit Giftstreifen): gegen Mensch und Tier
  • Österreich: Gegen Mensch und Tier, Verkaufseinschränkung auf Waffenhändler
  • Frankreich: Gegen Mensch und Tier, völlig frei
  • Italien: Registrierung erforderlich, Behörden blockieren aber die Bearbeitung
  • Spanien: Registrierung erforderlich, Behörden blockieren aber die Bearbeitung
  • Polen: erlaubt gegen Mensch und Tier
  • BeNeLux: verboten
  • Dänemark: verboten
  • Schweden: verboten
  • Norwegen: verboten

Patentierter Panikverschluss kann nicht falsch bedient werden

Die Pfeffersprays und alle anderen Verteidigungssprays von Ballistol unter 100 ml sind mit einem sogenannten Panikverschluss ausgestattet, der verhindert, dass Sie in Notsituationen versehentlich auf den Deckel statt auf den Auslöser drücken. Egal wie Sie intuitiv reagieren, der Panikverschluss sichert vor versehentlichen Auslösen in der Handtasche oder beim Transport und löst dennoch immer zuverlässig in Notsituationen aus. Mehr dazu finden Sie unter Panikverschluss bei Verteidigungssprays.