
Fallenöl
- Artikelnummer: 23900
- Hersteller: Ballistol
- Inhalt: 0,065 Liter
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(Grundpreis: 104,46 EUR pro 1 Liter)


Ballistol Fallenöl
Das Fallenöl ist nicht nur absolut geruchlos, sondern entspricht auch der Lebensmittelverordnung und ist vollständig biologisch abbaubar. Es schmiert alle beweglichen Teile der Falle und schützt gleichzeitig vor Korrosion sowie anderen Schäden die entstehen, wenn Fallen im Außeneinsatz Umwelteinflüssen ausgesetzt sind.
Anforderungen an ein Fallenöl
Entscheidend für eine erfolgreiche Fallenjagd ist, dass das Tier nichts Außergewöhnliches wahrnimmt. Damit Tiere überhaupt in eine Falle gehen, darf es keinerlei fremde Gerüche wahrnehmen. Daher ist das spezielle Fallenöl von Ballistol völlig geruchlos.
Auch muss das Öl bei jedem Wetter gewährleisten, dass alle beweglichen Teile auch nach langer Zeit noch vollständig funktionsfähig sind. Viele Fallen bleiben über mehrere Wochen im Freien im Einsatz und werden daher auch an Ort und Stelle gepflegt. Da Ballistol Fallenöl vollständig biologisch abbaubar ist und weder den Boden noch das Grundwasser belastet, ist es auch nicht tragisch wenn bei der Anwendung etwas daneben gehen sollte oder wenn überschüssiges Öl vom Regen abgespült wird.
Da das Fallenöl der Lebensmittelverordnung entspricht, ist auch das Ablecken oder Verschlucken des Öles durch das gefangene Tier gesundheitlich vollkommen unbedenklich.
Eigenschaften von Ballistol Fallenöl
- Geruchslos
- entspricht auch der Lebensmittelverordnung
- schmiert
- schützt vor Korrosion
- für alle Arten von Fanggeräten
- im Freien und in Gebäuden einsetzbar.
- zuverlässig im Temperaturbereich von -50 bis +150°C
Inhalt: 65 ml.

Details zur Produktsicherheit
Verantwortlicher Wirtschaftsakteur gemäß EU-Verordnung:F.W. Klever GmbH
Hauptstraße 20
84168
Deutschland
info@ballistol.de
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP/GHS]
- Signalwort: Gefahr
- Gefahrenhinweise für Gesundheitsgefahren
- H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
- Sicherheitshinweise
- Allgemeines
- P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
- Reaktion
- P301 + P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM / Arzt /… anrufen.
- P331 KEIN Erbrechen herbeiführen.
- Lagerung
- P405 Unter Verschluss aufbewahren.
- Entsorgung
- P501 Inhalt / Behälter der Entsorgung gemäß den örtlichen / nationalen / internationalen Vorschriften zuführen.